Die freiheitsentziehenden Maßnahmen unterliegen rechtlichen Voraussetzungen und sind nur bei Einhalten dieser erlaubt. In der Fortbildung wird grundlegendes Wissen über das Unterbringungsverfahren, unterbringungsähnliche Maßnahmen und die Zwangsbehandlungen vermittelt sowie Rechte und Pflichten der Betreuenden in diesen Verfahren dargelegt. Zudem wird auch der Umgang der Mitarbeitenden in den sozial-psychotherapeutischen Einrichtungen der Behindertenhilfe in Bezug auf freiheitsentziehende Maßnahmen behandelt.
Viele Menschen mit geistiger Beeinträchtigung leiden zusätzlich unter psychischen Störungen. Oft zeigt sich dies durch herausforderndes Verhalten, Aggressivität, selbstverletzendes Verhalten oder erhöhte Irritierbarkeit. Für Betreuungspersonal ist es wichtig, das Verhalten richtig einzuordnen, um daraus geeignete pädagogische Handlungsweisen ableiten zu können. In der Fortbildung werden unter anderem folgende Krankheitsbilder vorgestellt: - Schizophrenie - depressive Erkrankungen - Demenz. Die Teilnehmenden haben die Möglichkeit, Erfahrungen aus ihrer Praxis einzubringen.