Die Veranstaltungen in dieser Kategorie sind exklusiv für die Mitarbeiter:innen des Verbunds des SJS, des ESW und der RKA vorbehalten.
In diesem Kurs werden die Grundlagen der Lagerung, Verabreichung und Entsorgung von Medikamenten sowie die entsprechenden gesetzlichen Regelungen vermittelt . Verschiedene Medikamentenarten und Verabreichungsmethoden werden ebenfalls behandelt. Dieser Kurs ist ideal für alle, die in der Pflege tätig sind.
Pflichtschulungen der Arbeitssicherheit, Lebensmittel- und Basishygiene werden nicht nur gesetzlich gefordert, sondern sind aus mehreren Gründen unerlässlich. 1. Schutz der Mitarbeiter:innen: Die Hauptmotivation für Arbeitssicherheit/Hygiene ist der Schutz der Gesundheit und Sicherheit der Mitarbeiter:innen. Durch gezielte Unterweisungen werden Risiken und Gefahren am Arbeitsplatz identifiziert und minimiert. 2. Prävention von Unfällen: Eine umfassende Unterweisung hilft, Unfälle und Verletzungen zu vermeiden. Mitarbeiter:innen lernen, wie sie sicher mit Maschinen, Werkzeugen und gefährlichen Stoffen umgehen. 3. Rechtliche Anforderungen: In vielen Ländern, einschließlich Deutschland, sind Unternehmen gesetzlich verpflichtet, ihre Mitarbeiter:innen regelmäßig in Arbeitssicherheit/Hygiene zu unterweisen. Dies dient nicht nur dem Schutz der Mitarbeiter:innen, sondern auch der Einhaltung von Vorschriften. 4. Steigerung der Produktivität: Ein sicheres Arbeitsumfeld führt zu weniger Unfällen, Krankheiten und Ausfallzeiten, was die Produktivität steigert. Mitarbeiter:innen, die sich sicher fühlen, sind oft motivierter und effizienter. 5. Förderung eines Sicherheitsbewusstseins: Durch regelmäßige Unterweisungen wird ein Bewusstsein für Sicherheit und Gesundheit gefördert. Mitarbeiter:innen werden ermutigt, potenzielle Gefahren zu erkennen und Verantwortung für ihre eigene Sicherheit sowie die ihrer Kolleg:innen zu übernehmen. 6. Verbesserung der Unternehmenskultur: Eine starke Sicherheitskultur trägt zu einem positiven Arbeitsumfeld bei. Wenn Sicherheit als Priorität angesehen wird, fördert dies das Vertrauen und die Zusammenarbeit im Team. 7. Schutz des Unternehmens: Unfälle können nicht nur zu Verletzungen führen, sondern auch zu finanziellen Verlusten, rechtlichen Konsequenzen und einem schlechten Ruf für das Unternehmen. Durch präventive Maßnahmen wird das Risiko solcher Vorfälle minimiert. Insgesamt ist die Unterweisung zur Arbeitssicherheit ein wesentlicher Bestandteil eines verantwortungsvollen und erfolgreichen Unternehmensmanagements. Sie trägt dazu bei, ein sicheres und gesundes Arbeitsumfeld zu schaffen, in dem Mitarbeiter:innen ihr volles Potenzial entfalten können. Die Unterweisungen zur Arbeitssicherheit und Infektionsprävention beinhalten mehrere Unterweisungen bspw. Gefahrstoffschulung, Biostoffverordnung, Brandschutz, Arbeitssicherheit, Lebensmittelhygiene und IFSG §36, §42 und §43
Damit Sie sich als neue Mitarbeitende im Unternehmensverbund Tatenwerk mit seinen Gesellschaften leichter zurechtfinden, sollen Sie im ersten Jahr Ihrer Tätigkeit an einem Einführungstag teilnehmen. Jede Gesellschaft hat sich auf ein Tätigkeitsfeld spezialisiert und doch bilden sie nur gemeinsam diesen einzigartigen Verbund. Sie haben die Gelegenheit, die Strukturen und neue Kolleg:innen aus anderen Arbeitsfeldern kennenzulernen und alle Fragen zu stellen, die für Sie von Bedeutung sind.
Pflichtschulungen der Arbeitssicherheit, Lebensmittel- und Basishygiene werden nicht nur gesetzlich gefordert, sondern sind aus mehreren Gründen unerlässlich. 1. Schutz der Mitarbeiter:innen: Die Hauptmotivation für Arbeitssicherheit/Hygiene ist der Schutz der Gesundheit und Sicherheit der Mitarbeiter:innen. Durch gezielte Unterweisungen werden Risiken und Gefahren am Arbeitsplatz identifiziert und minimiert. 2. Prävention von Unfällen: Eine umfassende Unterweisung hilft, Unfälle und Verletzungen zu vermeiden. Mitarbeiter:innen lernen, wie sie sicher mit Maschinen, Werkzeugen und gefährlichen Stoffen umgehen. 3. Rechtliche Anforderungen: In vielen Ländern, einschließlich Deutschland, sind Unternehmen gesetzlich verpflichtet, ihre Mitarbeiter:innen regelmäßig in Arbeitssicherheit/Hygiene zu unterweisen. Dies dient nicht nur dem Schutz der Mitarbeiter:innen, sondern auch der Einhaltung von Vorschriften. 4. Steigerung der Produktivität: Ein sicheres Arbeitsumfeld führt zu weniger Unfällen, Krankheiten und Ausfallzeiten, was die Produktivität steigert. Mitarbeiter:innen, die sich sicher fühlen, sind oft motivierter und effizienter. 5. Förderung eines Sicherheitsbewusstseins: Durch regelmäßige Unterweisungen wird ein Bewusstsein für Sicherheit und Gesundheit gefördert. Mitarbeiter:innen werden ermutigt, potenzielle Gefahren zu erkennen und Verantwortung für ihre eigene Sicherheit sowie die ihrer Kolleg:innen zu übernehmen. 6. Verbesserung der Unternehmenskultur: Eine starke Sicherheitskultur trägt zu einem positiven Arbeitsumfeld bei. Wenn Sicherheit als Priorität angesehen wird, fördert dies das Vertrauen und die Zusammenarbeit im Team. 7. Schutz des Unternehmens: Unfälle können nicht nur zu Verletzungen führen, sondern auch zu finanziellen Verlusten, rechtlichen Konsequenzen und einem schlechten Ruf für das Unternehmen. Durch präventive Maßnahmen wird das Risiko solcher Vorfälle minimiert. Insgesamt ist die Unterweisung zur Arbeitssicherheit ein wesentlicher Bestandteil eines verantwortungsvollen und erfolgreichen Unternehmensmanagements. Sie trägt dazu bei, ein sicheres und gesundes Arbeitsumfeld zu schaffen, in dem Mitarbeiter:innen ihr volles Potenzial entfalten können. Die Unterweisungen zur Arbeitssicherheit und Infektionsprävention beinhalten mehrere Unterweisungen bspw. Gefahrstoffschulung, Biostoffverordnung, Brandschutz, Arbeitssicherheit, Lebensmittelhygiene und IFSG §36, §42 und §43
Mitarbeitende des St. Josefs-Stifts, die Menschen mit Beeinträchtigungen mit Kleinbussen befördern, müssen nachweisen, dass sie sich in der StVO auskennen und über praktische Fahrfertigkeiten verfügen. Es werden die Neuerungen der StVO in der Theorie unterrichtet und ein Fragebogen ausgefüllt, der im anschließenden Gruppengespräch ausgewertet wird sowie praktische Fahrproben im realen Verkehr abgenommen. Voraussetzung: gültige Fahrerlaubnis der Klasse „B“ bzw. Kl. 3 und, falls verordnet, die benötigte Sehhilfe.
Mitarbeitende des St. Josefs-Stifts, die Menschen mit Beeinträchtigungen mit Kleinbussen befördern, müssen nachweisen, dass sie sich in der StVO auskennen und über praktische Fahrfertigkeiten verfügen. Es werden die Neuerungen der StVO in der Theorie unterrichtet und ein Fragebogen ausgefüllt, der im anschließenden Gruppengespräch ausgewertet wird sowie praktische Fahrproben im realen Verkehr abgenommen. Voraussetzung: gültige Fahrerlaubnis der Klasse „B“ bzw. Kl. 3 und, falls verordnet, die benötigte Sehhilfe.
Alle zwei Jahre müssen Ersthelfer*innen ihre Erste-Hilfe- Kenntnisse auffrischen. Zu diesem Kurs sind alle Mitarbeitenden eingeladen, die schon einen Grundlehrgang besucht haben, der nicht länger als zwei Jahre zurückliegt. An diesem Tag wird Gelerntes wieder aufgefrischt und neue Kenntnisse werden vermittelt.
Inhalte • 80% Führungsaufgabe ist Kommunikation • Wie funktioniert gute Kommunikation • Positive Formulierungen authentisch und erfolgreich anwenden Kooperationsbereitschaft und Motivation der Mitarbeiter:innen stärken • Konstruktiv intervenieren in Konfliktsituationen Methoden • fachlicher Input und kollegialer Austausch • Experimentieren und interaktive Übungen • Fallbeispiele aus dem Arbeitsalltag der Teilnehmer:innen •Selbstreflexion
Die Teilnehmenden beschäftigen sich intensiv mit der eigenen Führungsverantwortung und -rolle, unterschiedlichen Führungsstilen und den konkret anstehenden Führungsaufgaben.
Was machen die anderen Kolleg:innen in den anderen Bereichen? Welche Themen beschäftigen sie, wie sieht ihr Alltag eigentlich aus? Wir bieten im Jahr 2025 vier verschiedene Touren an, um den Verbund und die Kolleg:innen und Klient:innen besser kennen zu lernen. Alle Tatenwerk Mitarbeiter:innen sind eingeladen, in ihrer Fortbildungszeit mit einem Kleinbus zu max. 7 Personen den Verbund zu erkunden 8:00 Uhr Treffpunkt Parsevalstraße 8d, 97074 Würzburg 9:00 Uhr Betreutes Wohnen im ESW in Bad Kissingen 10:30 Uhr Fahrt nach Iphofen 11:30 Uhr Mittagessen Kantine Fa. Knauf 12:30 Uhr Besichtigung der WfbM Außengruppe Palettenservice bei Fa. Knauf 14.00 Uhr Abfahrt nach Kitzingen 14.15 Uhr Besichtigung des Wohnheims in Kitzingen 15.30 Uhr Rückfahrt 16.30 Uhr Ankunft Parsevalstraße, Würzburg
Mit Mitarbeiter:innengesprächen setzen Sie gute Personalführung und -entwicklung in Ihren Bereichen um. Dabei helfen, planvolle Strukturen und Methoden einer wertschätzenden und lösungsorientierten Kommunikation. In diesem Seminar lernen Sie die Grundlagen dieses wichtigen Führungsinstrumentes kennen. Inhalte - Mitarbeiter:innengespräche planen und strukturieren - Grundlagen der Kommunikation und - Gesprächsführung - Feedback geben und nehmen - Haltung, Rolle und eigene Werte als Führungskraft in Mitarbeiter:innengsprächen wahrnehmen und reflektieren
Mitarbeitende des St. Josefs-Stifts, die Menschen mit Beeinträchtigungen mit Kleinbussen befördern, müssen nachweisen, dass sie sich in der StVO auskennen und über praktische Fahrfertigkeiten verfügen. Es werden die Neuerungen der StVO in der Theorie unterrichtet und ein Fragebogen ausgefüllt, der im anschließenden Gruppengespräch ausgewertet wird sowie praktische Fahrproben im realen Verkehr abgenommen. Voraussetzung: gültige Fahrerlaubnis der Klasse „B“ bzw. Kl. 3 und, falls verordnet, die benötigte Sehhilfe.
Mitarbeitende des St. Josefs-Stifts, die Menschen mit Beeinträchtigungen mit Kleinbussen befördern, müssen nachweisen, dass sie sich in der StVO auskennen und über praktische Fahrfertigkeiten verfügen. Es werden die Neuerungen der StVO in der Theorie unterrichtet und ein Fragebogen ausgefüllt, der im anschließenden Gruppengespräch ausgewertet wird sowie praktische Fahrproben im realen Verkehr abgenommen. Voraussetzung: gültige Fahrerlaubnis der Klasse „B“ bzw. Kl. 3 und, falls verordnet, die benötigte Sehhilfe.
In diesem Kurs werden die Grundlagen der Lagerung, Verabreichung und Entsorgung von Medikamenten sowie die entsprechenden gesetzlichen Regelungen vermittelt . Verschiedene Medikamentenarten und Verabreichungsmethoden werden ebenfalls behandelt. Dieser Kurs ist ideal für alle, die in der Pflege tätig sind.
Alle zwei Jahre müssen Ersthelfer*innen ihre Erste-Hilfe- Kenntnisse auffrischen. Zu diesem Kurs sind alle Mitarbeitenden eingeladen, die schon einen Grundlehrgang besucht haben, der nicht länger als zwei Jahre zurückliegt. An diesem Tag wird Gelerntes wieder aufgefrischt und neue Kenntnisse werden vermittelt.
In diesem Kurs werden die Grundlagen der Lagerung, Verabreichung und Entsorgung von Medikamenten sowie die entsprechenden gesetzlichen Regelungen vermittelt . Verschiedene Medikamentenarten und Verabreichungsmethoden werden ebenfalls behandelt. Dieser Kurs ist ideal für alle, die in der Pflege tätig sind.
Inhalte • Die wichtigsten Faktoren für gelingende Veränderungsprozesse kennenlernen: • Psychische und soziale Mechanismen verstehen und integrieren • Typische Fallstricke in Veränderungsprozessen umgehen • Ideen und Methoden für die Partizipation von • Mitarbeiter:innen an der Veränderung • Den eigenen Methodenkoffer befüllen (Analyse, Konzeption und Implementierung von Veränderungen), z.B. mit: Kraftfeldanalyse • Leitfaden zur Entwicklung einer Kommunikationsstrategie • in der Begleitung des Veränderungsprozesses • Werkzeuge für die Moderation von Gruppenprozessen • Das partizipative Denken in Teams und Gruppen • Die Pre-Mortem-Methode Methoden • fachlicher Input und kollegialer Austausch • Experimentieren und interaktive Übungen • Fallbeispiele aus dem Arbeitsalltag der Teilnehmer:innen • Selbstreflexion