Die Veranstaltungen in dieser Kategorie sind exklusiv für die Mitarbeiter:innen des Verbunds des SJS, des ESW und der RKA vorbehalten.
Brände können jederzeit und unerwartet entstehen. Eine regelmäßige Brandschutzunterweisung trägt dazu bei, Gefahren frühzeitig zu erkenn und im Ernstfall richtig zu handeln. Diese Unterweisung richtet sich an alle Mitarbeitende. Sie vermittelt grundlegendes Wissen zum Brandschutz, erklärt die Abläufe und Verhalten im Brandfall. Zudem werden die wichtigsten Möglichkeiten der Brandbekämpfung vorgestellt. Im praktischen Teil üben die Teilnehmenden den sicheren Umgang mit einem Feuerlöscher an einem Löschtrainer, um im Ernstfall schnell, sicher und besonnen reagieren zu können. Die theoretische Brandschutzunterweisung (Campus) muss jährlich wiederholt werden. Die praktische Brandschutz-Übungen müssen spätestens alle 3 Jahre aufgefrischt werden.
Im Transfertag 2 werden die Inhalte von Modul 2 noch einmal vertieft und sich über die Erfahrungen mit den Themen ausgetauscht.
Damit Sie sich als neue Mitarbeitende im Unternehmensverbund Tatenwerk mit seinen Gesellschaften leichter zurechtfinden, sollen Sie im ersten Jahr Ihrer Tätigkeit an einem Einführungstag teilnehmen. Jede Gesellschaft hat sich auf ein Tätigkeitsfeld spezialisiert und doch bilden sie nur gemeinsam diesen einzigartigen Verbund. Sie haben die Gelegenheit, die Strukturen und neue Kolleg:innen aus anderen Arbeitsfeldern kennenzulernen und alle Fragen zu stellen, die für Sie von Bedeutung sind.
Diese praktische Brandschutzunterweisung richtet sich an alle Mitarbeitenden, die die Online-Brandschutzunterweisung bereits erfolgreich absolviert haben. Die vermittelten theoretischen Inhalte werden durch praktische Übungen ergänzt und gefestigt. Im Mittelpunkt steht der sichere Umgang mit dem Feuerlöscher am Löschtrainer, um im Ernstfall sicher, schnell und zielgerecht handeln zu können. Die theoretische Brandschutzunterweisung (Campus) muss jährlich wiederholt werden. Die praktische Brandschutz-Übungen müssen spätestens alle 3 Jahre aufgefrischt werden.
Diese praktische Brandschutzunterweisung richtet sich an alle Mitarbeitenden, die die Online-Brandschutzunterweisung bereits erfolgreich absolviert haben. Die vermittelten theoretischen Inhalte werden durch praktische Übungen ergänzt und gefestigt. Im Mittelpunkt steht der sichere Umgang mit dem Feuerlöscher am Löschtrainer, um im Ernstfall sicher, schnell und zielgerecht handeln zu können. Die theoretische Brandschutzunterweisung (Campus) muss jährlich wiederholt werden. Die praktische Brandschutz-Übungen müssen spätestens alle 3 Jahre aufgefrischt werden.
Diese praktische Brandschutzunterweisung richtet sich an alle Mitarbeitenden, die die Online-Brandschutzunterweisung bereits erfolgreich absolviert haben. Die vermittelten theoretischen Inhalte werden durch praktische Übungen ergänzt und gefestigt. Im Mittelpunkt steht der sichere Umgang mit dem Feuerlöscher am Löschtrainer, um im Ernstfall sicher, schnell und zielgerecht handeln zu können. Die theoretische Brandschutzunterweisung (Campus) muss jährlich wiederholt werden. Die praktische Brandschutz-Übungen müssen spätestens alle 3 Jahre aufgefrischt werden.
Soziale Einrichtungen sind verpflichtet, Mitarbeitende in Erster Hilfe auszubilden. Die Teilnehmenden von Erste-Hilfe-Kursen, sind zu Erste-Hilfe-Leistungen verpflichtet, um die notwendigen Sofortmaßnahmen einzuleiten. Um eine zielgerichtete medizinische Ersthilfe leisten zu können, werden die Teilnehmenden praktisch und theoretisch vorbereitet. Das Wissen wird alle 2 Jahre in einem Vertiefungskurs aufgefrischt. Inhalte sind: - Allgemeine Einführung zur ersten Hilfe, - Atmung, Herz-Lungen-Wiederbelebung - Akute Erkrankungen - Schock- und Blutstillung - Knochenbrüche - Verbrennungen - Verätzungen
Ausbildung zum Brandschutzhelfer Brandschutzhelfer sind im Betrieb speziell ausgebildete Mitarbeiter, die im Ernstfall Leben retten und Schäden verringern. Zum Ausbildungsinhalt gehören neben den Grundzügen des vorbeugenden Brandschutzes ·Kenntnisse über die betriebliche Brandschutzorganisation, ·die Funktions- und Wirkungsweise von Feuerlöscheinrichtungen, ·die Gefahren durch Brände sowie über das Verhalten im Brandfall. ·praktische Übungen im Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen. Die Ziele der theoretischen- und Praktischen Ausbildung sind ·der sichere Umgang und Einsatz von Feuerlöscheinrichtungen zur Bekämpfung. Und das Löschen von Entstehungsbränden ohne Eigengefährdung. ·DieEvakuierung der Personen bis Feuerwehr eintrifft. Die Ausbildungsdauer beträgt circa 3-5 Stunden und sollte alle 3-5 Jahre aufgefrischt werden.
Mitarbeitende des St. Josefs-Stifts, die Menschen mit Beeinträchtigungen mit Kleinbussen befördern, müssen nachweisen, dass sie sich in der StVO auskennen und über praktische Fahrfertigkeiten verfügen. Es werden die Neuerungen der StVO in der Theorie unterrichtet und ein Fragebogen ausgefüllt, der im anschließenden Gruppengespräch ausgewertet wird sowie praktische Fahrproben im realen Verkehr abgenommen. Voraussetzung: gültige Fahrerlaubnis der Klasse „B“ bzw. Kl. 3 und, falls verordnet, die benötigte Sehhilfe.
Mitarbeitende des St. Josefs-Stifts, die Menschen mit Beeinträchtigungen mit Kleinbussen befördern, müssen nachweisen, dass sie sich in der StVO auskennen und über praktische Fahrfertigkeiten verfügen. Es werden die Neuerungen der StVO in der Theorie unterrichtet und ein Fragebogen ausgefüllt, der im anschließenden Gruppengespräch ausgewertet wird sowie praktische Fahrproben im realen Verkehr abgenommen. Voraussetzung: gültige Fahrerlaubnis der Klasse „B“ bzw. Kl. 3 und, falls verordnet, die benötigte Sehhilfe.
Soziale Einrichtungen sind verpflichtet, Mitarbeitende in Erster Hilfe auszubilden. Die Teilnehmenden von Erste-Hilfe-Kursen, sind zu Erste-Hilfe-Leistungen verpflichtet, um die notwendigen Sofortmaßnahmen einzuleiten. Um eine zielgerichtete medizinische Ersthilfe leisten zu können, werden die Teilnehmenden praktisch und theoretisch vorbereitet. Das Wissen wird alle 2 Jahre in einem Vertiefungskurs aufgefrischt. Inhalte sind: - Allgemeine Einführung zur ersten Hilfe, - Atmung, Herz-Lungen-Wiederbelebung - Akute Erkrankungen - Schock- und Blutstillung - Knochenbrüche - Verbrennungen - Verätzungen
Diese praktische Brandschutzunterweisung richtet sich an alle Mitarbeitenden, die die Online-Brandschutzunterweisung bereits erfolgreich absolviert haben. Die vermittelten theoretischen Inhalte werden durch praktische Übungen ergänzt und gefestigt. Im Mittelpunkt steht der sichere Umgang mit dem Feuerlöscher am Löschtrainer, um im Ernstfall sicher, schnell und zielgerecht handeln zu können. Die theoretische Brandschutzunterweisung (Campus) muss jährlich wiederholt werden. Die praktische Brandschutz-Übungen müssen spätestens alle 3 Jahre aufgefrischt werden.
Brände können jederzeit und unerwartet entstehen. Eine regelmäßige Brandschutzunterweisung trägt dazu bei, Gefahren frühzeitig zu erkenn und im Ernstfall richtig zu handeln. Diese Unterweisung richtet sich an alle Mitarbeitende. Sie vermittelt grundlegendes Wissen zum Brandschutz, erklärt die Abläufe und Verhalten im Brandfall. Zudem werden die wichtigsten Möglichkeiten der Brandbekämpfung vorgestellt. Im praktischen Teil üben die Teilnehmenden den sicheren Umgang mit einem Feuerlöscher an einem Löschtrainer, um im Ernstfall schnell, sicher und besonnen reagieren zu können. Die theoretische Brandschutzunterweisung (Campus) muss jährlich wiederholt werden. Die praktische Brandschutz-Übungen müssen spätestens alle 3 Jahre aufgefrischt werden.
Brände können jederzeit und unerwartet entstehen. Eine regelmäßige Brandschutzunterweisung trägt dazu bei, Gefahren frühzeitig zu erkenn und im Ernstfall richtig zu handeln. Diese Unterweisung richtet sich an alle Mitarbeitende. Sie vermittelt grundlegendes Wissen zum Brandschutz, erklärt die Abläufe und Verhalten im Brandfall. Zudem werden die wichtigsten Möglichkeiten der Brandbekämpfung vorgestellt. Im praktischen Teil üben die Teilnehmenden den sicheren Umgang mit einem Feuerlöscher an einem Löschtrainer, um im Ernstfall schnell, sicher und besonnen reagieren zu können. Die theoretische Brandschutzunterweisung (Campus) muss jährlich wiederholt werden. Die praktische Brandschutz-Übungen müssen spätestens alle 3 Jahre aufgefrischt werden.
Soziale Einrichtungen sind verpflichtet, Mitarbeitende in Erster Hilfe auszubilden. Die Teilnehmenden von Erste-Hilfe-Kursen, sind zu Erste-Hilfe-Leistungen verpflichtet, um die notwendigen Sofortmaßnahmen einzuleiten. Um eine zielgerichtete medizinische Ersthilfe leisten zu können, werden die Teilnehmenden praktisch und theoretisch vorbereitet. Das Wissen wird alle 2 Jahre in einem Vertiefungskurs aufgefrischt. Inhalte sind: - Allgemeine Einführung zur ersten Hilfe, - Atmung, Herz-Lungen-Wiederbelebung - Akute Erkrankungen - Schock- und Blutstillung - Knochenbrüche - Verbrennungen - Verätzungen
Soziale Einrichtungen sind verpflichtet, Mitarbeitende in Erster Hilfe auszubilden. Die Teilnehmenden von Erste-Hilfe-Kursen, sind zu Erste-Hilfe-Leistungen verpflichtet, um die notwendigen Sofortmaßnahmen einzuleiten. Um eine zielgerichtete medizinische Ersthilfe leisten zu können, werden die Teilnehmenden praktisch und theoretisch vorbereitet. Das Wissen wird alle 2 Jahre in einem Vertiefungskurs aufgefrischt. Inhalte sind: - Allgemeine Einführung zur ersten Hilfe, - Atmung, Herz-Lungen-Wiederbelebung - Akute Erkrankungen - Schock- und Blutstillung - Knochenbrüche - Verbrennungen - Verätzungen
Mitarbeitende des St. Josefs-Stifts, die Menschen mit Beeinträchtigungen mit Kleinbussen befördern, müssen nachweisen, dass sie sich in der StVO auskennen und über praktische Fahrfertigkeiten verfügen. Es werden die Neuerungen der StVO in der Theorie unterrichtet und ein Fragebogen ausgefüllt, der im anschließenden Gruppengespräch ausgewertet wird sowie praktische Fahrproben im realen Verkehr abgenommen. Voraussetzung: gültige Fahrerlaubnis der Klasse „B“ bzw. Kl. 3 und, falls verordnet, die benötigte Sehhilfe.
Mitarbeitende des St. Josefs-Stifts, die Menschen mit Beeinträchtigungen mit Kleinbussen befördern, müssen nachweisen, dass sie sich in der StVO auskennen und über praktische Fahrfertigkeiten verfügen. Es werden die Neuerungen der StVO in der Theorie unterrichtet und ein Fragebogen ausgefüllt, der im anschließenden Gruppengespräch ausgewertet wird sowie praktische Fahrproben im realen Verkehr abgenommen. Voraussetzung: gültige Fahrerlaubnis der Klasse „B“ bzw. Kl. 3 und, falls verordnet, die benötigte Sehhilfe.
Soziale Einrichtungen sind verpflichtet, Mitarbeitende in Erster Hilfe auszubilden. Die Teilnehmenden von Erste-Hilfe-Kursen, sind zu Erste-Hilfe-Leistungen verpflichtet, um die notwendigen Sofortmaßnahmen einzuleiten. Um eine zielgerichtete medizinische Ersthilfe leisten zu können, werden die Teilnehmenden praktisch und theoretisch vorbereitet. Das Wissen wird alle 2 Jahre in einem Vertiefungskurs aufgefrischt. Inhalte sind: - Allgemeine Einführung zur ersten Hilfe, - Atmung, Herz-Lungen-Wiederbelebung - Akute Erkrankungen - Schock- und Blutstillung - Knochenbrüche - Verbrennungen - Verätzungen
Mitarbeitende des St. Josefs-Stifts, die Menschen mit Beeinträchtigungen mit Kleinbussen befördern, müssen nachweisen, dass sie sich in der StVO auskennen und über praktische Fahrfertigkeiten verfügen. Es werden die Neuerungen der StVO in der Theorie unterrichtet und ein Fragebogen ausgefüllt, der im anschließenden Gruppengespräch ausgewertet wird sowie praktische Fahrproben im realen Verkehr abgenommen. Voraussetzung: gültige Fahrerlaubnis der Klasse „B“ bzw. Kl. 3 und, falls verordnet, die benötigte Sehhilfe.
Mitarbeitende des St. Josefs-Stifts, die Menschen mit Beeinträchtigungen mit Kleinbussen befördern, müssen nachweisen, dass sie sich in der StVO auskennen und über praktische Fahrfertigkeiten verfügen. Es werden die Neuerungen der StVO in der Theorie unterrichtet und ein Fragebogen ausgefüllt, der im anschließenden Gruppengespräch ausgewertet wird sowie praktische Fahrproben im realen Verkehr abgenommen. Voraussetzung: gültige Fahrerlaubnis der Klasse „B“ bzw. Kl. 3 und, falls verordnet, die benötigte Sehhilfe.
In dieser Fortbildung erhalten die Teilnehmenden einen praxisnahen Einblick in das Berichtswesen und den Umgang mit HEB-Bögen. Dabei werden grundlegende Zusammenhänge und Anforderungen verständlich vermittelt und gemeinsam betrachtet. Ziel ist es, mehr Sicherheit im Verständnis der HEB-Bögen und des damit verbundenen Berichtswesens zu gewinnen. Anhand praxisnaher Beispiele werden Fragen aufgegriffen, Zusammenhänge erläutert und Möglichkeiten für einen sicheren Umgang im Arbeitsalltag aufgezeigt. Die Fortbildung richtet sich an Mitarbeitende mit unterschiedlichen Vorkenntnissen und bietet Raum für Austausch, Fragen und praktische Erfahrungen.
Soziale Einrichtungen sind verpflichtet, Mitarbeitende in Erster Hilfe auszubilden. Die Teilnehmenden von Erste-Hilfe-Kursen, sind zu Erste-Hilfe-Leistungen verpflichtet, um die notwendigen Sofortmaßnahmen einzuleiten. Um eine zielgerichtete medizinische Ersthilfe leisten zu können, werden die Teilnehmenden praktisch und theoretisch vorbereitet. Das Wissen wird alle 2 Jahre in einem Vertiefungskurs aufgefrischt. Inhalte sind: - Allgemeine Einführung zur ersten Hilfe, - Atmung, Herz-Lungen-Wiederbelebung - Akute Erkrankungen - Schock- und Blutstillung - Knochenbrüche - Verbrennungen - Verätzungen
Soziale Einrichtungen sind verpflichtet, Mitarbeitende in Erster Hilfe auszubilden. Die Teilnehmenden von Erste-Hilfe-Kursen, sind zu Erste-Hilfe-Leistungen verpflichtet, um die notwendigen Sofortmaßnahmen einzuleiten. Um eine zielgerichtete medizinische Ersthilfe leisten zu können, werden die Teilnehmenden praktisch und theoretisch vorbereitet. Das Wissen wird alle 2 Jahre in einem Vertiefungskurs aufgefrischt. Inhalte sind: - Allgemeine Einführung zur ersten Hilfe, - Atmung, Herz-Lungen-Wiederbelebung - Akute Erkrankungen - Schock- und Blutstillung - Knochenbrüche - Verbrennungen - Verätzungen
Soziale Einrichtungen sind verpflichtet, Mitarbeitende in Erster Hilfe auszubilden. Die Teilnehmenden von Erste-Hilfe-Kursen, sind zu Erste-Hilfe-Leistungen verpflichtet, um die notwendigen Sofortmaßnahmen einzuleiten. Um eine zielgerichtete medizinische Ersthilfe leisten zu können, werden die Teilnehmenden praktisch und theoretisch vorbereitet. Das Wissen wird alle 2 Jahre in einem Vertiefungskurs aufgefrischt. Inhalte sind: - Allgemeine Einführung zur ersten Hilfe, - Atmung, Herz-Lungen-Wiederbelebung - Akute Erkrankungen - Schock- und Blutstillung - Knochenbrüche - Verbrennungen - Verätzungen
Soziale Einrichtungen sind verpflichtet, Mitarbeitende in Erster Hilfe auszubilden. Die Teilnehmenden von Erste-Hilfe-Kursen, sind zu Erste-Hilfe-Leistungen verpflichtet, um die notwendigen Sofortmaßnahmen einzuleiten. Um eine zielgerichtete medizinische Ersthilfe leisten zu können, werden die Teilnehmenden praktisch und theoretisch vorbereitet. Das Wissen wird alle 2 Jahre in einem Vertiefungskurs aufgefrischt. Inhalte sind: - Allgemeine Einführung zur ersten Hilfe, - Atmung, Herz-Lungen-Wiederbelebung - Akute Erkrankungen - Schock- und Blutstillung - Knochenbrüche - Verbrennungen - Verätzungen
Soziale Einrichtungen sind verpflichtet, Mitarbeitende in Erster Hilfe auszubilden. Die Teilnehmenden von Erste-Hilfe-Kursen, sind zu Erste-Hilfe-Leistungen verpflichtet, um die notwendigen Sofortmaßnahmen einzuleiten. Um eine zielgerichtete medizinische Ersthilfe leisten zu können, werden die Teilnehmenden praktisch und theoretisch vorbereitet. Das Wissen wird alle 2 Jahre in einem Vertiefungskurs aufgefrischt. Inhalte sind: - Allgemeine Einführung zur ersten Hilfe, - Atmung, Herz-Lungen-Wiederbelebung - Akute Erkrankungen - Schock- und Blutstillung - Knochenbrüche - Verbrennungen - Verätzungen
Soziale Einrichtungen sind verpflichtet, Mitarbeitende in Erster Hilfe auszubilden. Die Teilnehmenden von Erste-Hilfe-Kursen, sind zu Erste-Hilfe-Leistungen verpflichtet, um die notwendigen Sofortmaßnahmen einzuleiten. Um eine zielgerichtete medizinische Ersthilfe leisten zu können, werden die Teilnehmenden praktisch und theoretisch vorbereitet. Das Wissen wird alle 2 Jahre in einem Vertiefungskurs aufgefrischt. Inhalte sind: - Allgemeine Einführung zur ersten Hilfe, - Atmung, Herz-Lungen-Wiederbelebung - Akute Erkrankungen - Schock- und Blutstillung - Knochenbrüche - Verbrennungen - Verätzungen
Mitarbeitende des St. Josefs-Stifts, die Menschen mit Beeinträchtigungen mit Kleinbussen befördern, müssen nachweisen, dass sie sich in der StVO auskennen und über praktische Fahrfertigkeiten verfügen. Es werden die Neuerungen der StVO in der Theorie unterrichtet und ein Fragebogen ausgefüllt, der im anschließenden Gruppengespräch ausgewertet wird sowie praktische Fahrproben im realen Verkehr abgenommen. Voraussetzung: gültige Fahrerlaubnis der Klasse „B“ bzw. Kl. 3 und, falls verordnet, die benötigte Sehhilfe.
Mitarbeitende des St. Josefs-Stifts, die Menschen mit Beeinträchtigungen mit Kleinbussen befördern, müssen nachweisen, dass sie sich in der StVO auskennen und über praktische Fahrfertigkeiten verfügen. Es werden die Neuerungen der StVO in der Theorie unterrichtet und ein Fragebogen ausgefüllt, der im anschließenden Gruppengespräch ausgewertet wird sowie praktische Fahrproben im realen Verkehr abgenommen. Voraussetzung: gültige Fahrerlaubnis der Klasse „B“ bzw. Kl. 3 und, falls verordnet, die benötigte Sehhilfe.
Soziale Einrichtungen sind verpflichtet, Mitarbeitende in Erster Hilfe auszubilden. Die Teilnehmenden von Erste-Hilfe-Kursen, sind zu Erste-Hilfe-Leistungen verpflichtet, um die notwendigen Sofortmaßnahmen einzuleiten. Um eine zielgerichtete medizinische Ersthilfe leisten zu können, werden die Teilnehmenden praktisch und theoretisch vorbereitet. Das Wissen wird alle 2 Jahre in einem Vertiefungskurs aufgefrischt. Inhalte sind: - Allgemeine Einführung zur ersten Hilfe, - Atmung, Herz-Lungen-Wiederbelebung - Akute Erkrankungen - Schock- und Blutstillung - Knochenbrüche - Verbrennungen - Verätzungen
