Programmbereich
Die freiheitsentziehenden Maßnahmen unterliegen rechtlichen Voraussetzungen und sind nur bei Einhalten dieser erlaubt. In der Fortbildung wird grundlegendes Wissen über das Unterbringungsverfahren, unterbringungsähnliche Maßnahmen und die Zwangsbehandlungen vermittelt sowie Rechte und Pflichten der Betreuenden in diesen Verfahren dargelegt. Zudem wird auch der Umgang der Mitarbeitenden in den sozial-psychotherapeutischen Einrichtungen der Behindertenhilfe in Bezug auf freiheitsentziehende Maßnahmen behandelt.
Sie erlernen hier defensive körperliche Selbst- und Fremdschutztechniken, die es ihnen ermöglichen, körperlich übergriffige Personen sicher durch die akute Krisensituation zu begleiten und alle Beteiligten vor Verletzungen zu schützen. Diese Techniken enthalten Elemente aus der Kampfkunst KiBADo, die hauptsächlich Elemente der asiatischen Kampfkünste AIKIDO, Jiu-Jitsu und Kyusho miteinbezieht.
Das Seminar gibt Einblick in die Aufgaben, Rechte und Pflichten und deren Grenzen bei der Wahrnehmung der beruflichen und ehrenamtlichen Betreuung. Betreuende üben ihre Tätigkeit als gesetzliche Vertretungen der Betreuten aus. Sie haben dabei die ihnen übertragenen Aufgaben zu erledigen, Rechte und Pflichten eines gesetzlichen Betreuenden zu beachten. Diese sind aber auch begrenzt. Es wird grundlegendes Wissen über das Betreuungsverfahren und die Betreuungstätigkeit vermittelt, die Aufgabenkreise erörtert, Rechte und Pflichten und deren Grenzen dargestellt.
Die freiheitsentziehenden Maßnahmen unterliegen rechtlichen Voraussetzungen und sind nur bei Einhalten dieser erlaubt. In der Fortbildung wird grundlegendes Wissen über das Unterbringungsverfahren, unterbringungsähnliche Maßnahmen und die Zwangsbehandlungen vermittelt sowie Rechte und Pflichten der Betreuenden in diesen Verfahren dargelegt. Zudem wird auch der Umgang der Mitarbeitenden in den sozial-psychotherapeutischen Einrichtungen der Behindertenhilfe in Bezug auf freiheitsentziehende Maßnahmen behandelt.
In einer Zeit, in der rechtliche Angelegenheiten zunehmend komplexer werden, ist es von entscheidender Bedeutung, eine klare Orientierung hinsichtlich Pflichten und Verantwortlichkeiten zu haben. Wer mit Menschen mit Behinderungen zu tun hat, steht täglich vor vielen Herausforderungen: das Recht auf Teilhabe, Selbstbestimmung und Selbstständigkeit der betreuten Menschen steht oft Fragen der Aufsichtspflicht und Haftung des Betreuungspersonals gegenüber. Was ist erlaubt, wo fehlt eine rechtliche Grundlage? Welche Besonderheiten müssen bei Menschen, die unter gesetzlicher Betreuung stehen, berücksichtigt werden? Wie ist die Rolle der Angehörigen / Betreuer:innen bei der Erfüllung der Aufsichtspflich zu sehen? Diese Inhalte sollen in Form eines Coachings mit den eigenen Fragestellungen der Mitarbeitenden, sowie in Form von konkreten Fallbesprechungen gemeinsam bearbeitet werden.
Sie erlernen hier defensive körperliche Selbst- und Fremdschutztechniken, die es ihnen ermöglichen, körperlich übergriffige Personen sicher durch die akute Krisensituation zu begleiten und alle Beteiligten vor Verletzungen zu schützen. Diese Techniken enthalten Elemente aus der Kampfkunst KiBADo, die hauptsächlich Elemente der asiatischen Kampfkünste AIKIDO, Jiu-Jitsu und Kyusho miteinbezieht.
Die freiheitsentziehenden Maßnahmen unterliegen rechtlichen Voraussetzungen und sind nur bei Einhalten dieser erlaubt. In der Fortbildung wird grundlegendes Wissen über das Unterbringungsverfahren, unterbringungsähnliche Maßnahmen und die Zwangsbehandlungen vermittelt sowie Rechte und Pflichten der Betreuenden in diesen Verfahren dargelegt. Zudem wird auch der Umgang der Mitarbeitenden in den sozial-psychotherapeutischen Einrichtungen der Behindertenhilfe in Bezug auf freiheitsentziehende Maßnahmen behandelt.
Viele Menschen mit geistiger Beeinträchtigung leiden zusätzlich unter psychischen Störungen. Eine solche Doppeldiagnose ist oft eine schwere Belastung für die Betroffenen selbst und eine enorme Herausforderung für die Fachkräfte in den Einrichtungen der Behindertenhilfe. Auffälliges Verhalten, Aggressivität, erhöhte Irritierbarkeit oder andere bizarre psychische Verhaltensweisen sind hier sehr häufig zu beobachten und stellen das Betreuungspersonal vor schwer zu lösenden Aufgaben. Folgende Krankheitsbilder werden in Form eines Vortrags vorgestellt: - Schizophrenie - Affektive Erkrankungen - Demenz. Am zweiten Tag wird auch auf Menschen aus dem Autismus-Spektrum und auf Persönlichkeitstörungen bei Menschen mit einer Lern- bzw. leichten Behinderung eingegangen. Beide Störungen zeigen sich als wichtige Grenzbereiche zwischen Pädagogik und Psychiatrie. Die Teilnehmenden haben die Möglichkeit, Erfahrungen aus ihrer Praxis einzubringen.