Arbeitssicherheitsunterweisung Pflichtschulungen der Arbeitssicherheit werden nicht nur gesetzlich gefordert, sondern sind aus mehreren Gründen unerlässlich. 1. Schutz der Mitarbeiter:innen: Die Hauptmotivation für Arbeitssicherheit/Hygiene ist der Schutz der Gesundheit und Sicherheit der Mitarbeiter:innen. Durch gezielte Unterweisungen werden Risiken und Gefahren am Arbeitsplatz identifiziert und minimiert. 2. Prävention von Unfällen: Eine umfassende Unterweisung hilft, Unfälle und Verletzungen zu vermeiden. Mitarbeiter:innen lernen, wie sie sicher mit Maschinen, Werkzeugen und gefährlichen Stoffen umgehen. 3. Rechtliche Anforderungen: In vielen Ländern, einschließlich Deutschland, sind Unternehmen gesetzlich verpflichtet, ihre Mitarbeiter:innen regelmäßig in Arbeitssicherheit/Hygiene zu unterweisen. Dies dient nicht nur dem Schutz der Mitarbeiter:innen, sondern auch der Einhaltung von Vorschriften. 4. Steigerung der Produktivität: Ein sicheres Arbeitsumfeld führt zu weniger Unfällen, Krankheiten und Ausfallzeiten, was die Produktivität steigert. Mitarbeiter:innen, die sich sicher fühlen, sind oft motivierter und effizienter. 5. Förderung eines Sicherheitsbewusstseins: Durch regelmäßige Unterweisungen wird ein Bewusstsein für Sicherheit und Gesundheit gefördert. Mitarbeiter:innen werden ermutigt, potenzielle Gefahren zu erkennen und Verantwortung für ihre eigene Sicherheit sowie die ihrer Kolleg:innen zu übernehmen. Insgesamt ist die Unterweisung zur Arbeitssicherheit ein wesentlicher Bestandteil eines verantwortungsvollen und erfolgreichen Unternehmensmanagements. Sie trägt dazu bei, ein sicheres und gesundes Arbeitsumfeld zu schaffen, in dem Mitarbeiter:innen ihr volles Potenzial entfalten können.
Seit gut 20 Jahren verdichten sich die Hinweise in der psychiatrisch-heilpädagogischen Arbeit und wissenschaftlichen Forschung, dass Verhaltensauffälligkeiten bei Menschen mit Intelligenzminderung weniger im Zusammenhang mit dem Grad der kognitiven Beeinträchtigung zu sehen sind als vielmehr mit der Stufe der emotionalen Reife, die die jeweilige Person in ihrer Entwicklung erreicht hat. Welche Konsequenzen lassen sich aus dem Wissen um die SEED-Phase der angespannten Person in der Anspannung selbst - bis hin zur Bewältigung der Krisensituation schließen und wie kann dieses Wissen konkret in der emotionalen Anspannungssituation umgesetzt werden? Wie lässt sich das Betreuungs- und pädagogische Milieu entsprechend anpassen, um präventiv Krisensituationen im pädagogischen Betreuungsalltag deutlich zu reduzieren. In der 1- tägigen Fortbildung werden wir diesen beiden Fragestellungen nachgehen und unser Wissen über die Emotionale Entwicklung entsprechend vertiefen.
Die freiheitsentziehenden Maßnahmen unterliegen rechtlichen Voraussetzungen und sind nur bei Einhalten dieser erlaubt. In der Fortbildung wird grundlegendes Wissen über das Unterbringungsverfahren, unterbringungsähnliche Maßnahmen und die Zwangsbehandlungen vermittelt sowie Rechte und Pflichten der Betreuenden in diesen Verfahren dargelegt. Zudem wird auch der Umgang der Mitarbeitenden in den sozial-psychotherapeutischen Einrichtungen der Behindertenhilfe in Bezug auf freiheitsentziehende Maßnahmen behandelt.
Viele Menschen mit geistiger Beeinträchtigung leiden zusätzlich unter psychischen Störungen. Oft zeigt sich dies durch herausforderndes Verhalten, Aggressivität, selbstverletzendes Verhalten oder erhöhte Irritierbarkeit. Für Betreuungspersonal ist es wichtig, das Verhalten richtig einzuordnen, um daraus geeignete pädagogische Handlungsweisen ableiten zu können. In der Fortbildung werden unter anderem folgende Krankheitsbilder vorgestellt: - Schizophrenie - depressive Erkrankungen - Demenz. Die Teilnehmenden haben die Möglichkeit, Erfahrungen aus ihrer Praxis einzubringen.